#RoteKarte! – Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie

Am 17.5. 1990 beschloss die Weltgesundheitsorganisation, Homosexualität von der Liste der psychischen Krankheiten zu streichen und bis 1994 bestrafte der §175 des deutschen Strafgesetzbuchs sexuelle Handlungen unter Männern.* Über 50.000 mal wurde der Paragraph angewandt, in vielen Fällen zerstörten die Urteile ganze Existenzen und stigmatisierten die Opfer als „175er“. Zur Erinnerung an diese Vergangenheit und als Aufforderung, in Zukunft gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu kämpfen, wird der Internationale Tag gegen Homo – und Trans*phobie (IDAHOT*) jedes Jahr am 17.5. gefeiert.

Der CSD Münster e.V. beteiligte sich anlässlich des Gedenktages in Kooperation mit vielen Vereinen und Einrichtungen der LSBTIQ*-Community Münsters wie der Aids-Hilfe Münster e. V., LiVas e.V. und dem LSBTI- Jugendtreff Track! e.V. an den NRWweiten Aktionen „Zeig Homo und Trans*phobie die Rote Karte“ und „Bunte Farbe gegen Vorurteile“ der Fachberatungsstelle „gerne anders!“ und der Kampagne „anders und gleich –  Nur Respekt Wirkt“.

13230057_1117554754933582_1650699508757936045_n

Menschen konnten auf Fotos eine rote Karte in die Kamera halten und diese mit einem Statement gegen Diskriminierung und dem Hashtag #RoteKarte in den sozialen Netzwerken posten.

Bild 1

Weniger virtuell ging es bei der zweiten Aktion zu: Hierbei wurden Vorurteile gegen Lesben, Schwule, bisexuelle sowie Inter* und Trans* Menschen gesammelt, um sie als solche zu entlarven und mit anschließend mit Farbe zu übermalen.

Von 11 bis 18 Uhr sprachen der CSD Münster e.V. und die Vereine der Community an ihrem Stand vor dem Stadthaus I mit Menschen und klärten über die Ziele der Kampagne auf. Dabei konnten über 100 Fotos von Passant*innen mit der roten Karte gesammelt werden.Um 17.05 Uhr fand schließlich eine Kundgebung vor dem Stadthaus I statt. Bürgermeister Gerhard Joksch rief in seinem Grußwort im Namen der Stadt Münster dazu auf, Homo – und Trans*phobie entschieden entgegenzutreten. Jede*r solle Mut aufbringen, denn „dabei geht es um Menschenrechte und die Freiheit des Individuums, das geht uns alle an.“Für den CSD Münster e.V. sprach Andreas Sahner anschließend über aktuelle Problemfelder von Diskriminierung.

13263857_1117567074932350_4370738081333827057_n

Passend zum Motto ging es dabei vor allem um Homo- und Trans*phobie im Sport. Für Sportler*innen stellt ein Coming -Out oft ein Karriererisiko dar. So ist „Schwule Sau“ ist immer noch eines der beliebtesten Schimpfworte im Fußballstadion. Die Probleme von Inter* und Trans* Personen sind hingegen oft noch nicht einmal im öffentlichen Bewusstsein. So werden Inter* Menschen von Sportwettbewerben ausgeschlossen. Für viele Inter* und Trans* Menschen fällt schon die Wahl eines Teams schwer. Dies wird sich nicht ändern, solange die Verbände und Vereine starr daran festhalten, dass sportliche Leistungen nur bei der strikten Unterteilung in nur männliche und nur weibliche Teams abgebildet werden können. Der richtige Weg, gegen Homo- und Trans*phobie vorzugehen, muss darin bestehen, sich zu informieren, mit Menschen zu reden, damit Ängste und Vorurteile verloren gehen und neue Lösungen gemeinsam gefunden werden können. Dabei ist es immer wieder notwendig, gegen Ausgrenzung und Diskriminierung die Stimme zu erheben.

Aber auch abseits von Sport und Vereinen gibt es noch zu viel Diskriminierung: So die Tatsache, dass Transidentiät noch immer als psychische Störung geführt wird oder die nach §175 verurteilten Personen noch immer keine gesetzliche Rehabilitation erfahren haben. Der CSD Münster e.V. fordert hier die Streichung von „Transsexualität“ als Geschlechtsidentitätsstörung im ICD-10 (F64.0) und eine Entschädigung der Opfer, die nach § 175 verurteilt wurden.
Bild 4
Zum Abschluss der Veranstaltung wurde ein gemeinsames Foto aller Demonstrant*innen mit der roten Karte aufgenommen und die Vorurteile auf der Leinwand mit bunten Farben zur Unkenntlichkeit übermalt und so ein starkes Zeichen für eine offene Gesellschaft ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen oder geschlechtlichen Identität gesetzt.
 Bild 2

Fussnote: Zur Strafverfolgung nach Paragraph 175:

Es sei darauf verwiesen, dass lesbische Frauen  zwar unter dem § 175 keine offizielle Strafverfolgung zu befürchten hatten, sexuelle Handlungen unter Frauen jedoch zumindest in der NS-Zeit ebenso geahndet und lesbische Frauen teilweise in Konzentrationslager geschickt wurden. Auch nach der NS-Zeit waren sie wie schwule Männer einer gesellschaftlichen Ächtung ausgesetzt.